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Rentenrevision: Zeitliche Vergleichsbasis bei wiederholten Revisionen; IV-Stelle holte vor Rentenaufhebung zwei psychiatrisch-neuropsychologische Gutachten ein; erstes Gutachten mangelhaft, zweites Gutachten beweiskräftig; fehlende Konsensbesprechung zwischen Psychiater und Neuropsychologen in casu unproblematisch; diagnostische Kriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht (mehr) ausgewiesen; Verzicht auf strukturiertes Beweisverfahren aus Gründen der Verhältnismässigkeit; befähigende berufliche Massnahmen vor Rentenaufhebung bei 55jährigem Rentenbezüger mangels subjektiver Eingliederungsfähigkeit nicht durchzuführen.
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