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Unfallbedingter Gesundheitsschaden, der Anspruch auf eine Invalidenrente gibt. Korrektur des strittigen Valideneinkommens, welches die Invalidenversicherung analog der Berechnung durch die Unfallversicherung festgesetzt hat, zu Gunsten der Beschwerdeführerin. Indessen gibt auch der höhere Invaliditätsgrad (69 % anstelle von 66 %) Anspruch auf eine Dreiviertelsrente. Daher im Ergebnis Bestätigung des angefochtenen Entscheides.