Deutsch
Erstanmeldung, somatische und psychische Beschwerden des Beschwerdeführers ungenügend abgeklärt, RAD-Aktenbeurteilung genügt nicht. Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit kann mangels Feststehens der medizinischen Zumutbarkeit noch nicht beurteilt werden. Rückweisung.