Deutsch
Auf das eingeholte Gutachten sowie RAD-Stellungnahme kann abgestellt werden; die Restarbeitsfähigkeit ist trotz des Alters des Beschwerdeführers (gut 61-jährig im relevanten Zeitpunkt) verwertbar; das Valideneinkommen gemäss Berechnung der Beschwerdegegnerin ist zu übernehmen; Abzug vom Tabellenlohn ist nicht gerechtfertigt und nach altem Recht zu beurteilen; Abweisung.