Deutsch
Hilflosenentschädigung leichten Grades bei inkompletter Paraplegie. Hilfsbedürftigkeit in der Teilfunktion «Aufstehen» in Nachachtung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bejaht. Der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung wurde nicht erst mit der Anmeldung für Hilflosenentschädigung, sondern bereits mit früherer Anmeldung für Hilfsmittel gewahrt.