Deutsch
Hilfsmittel. Keine Leistungspflicht für orthopädische Spezialschuhe für Orthesen mangels medizinischer Indikation. Die verordnete Orthese kann auch in Konfektionsschuhen getragen werden. Leistungspflicht für die an den orthopädischen Spezialschuhen vorgenommenen Schuhzurichtungen gestützt auf die Beurteilung des RAD-Arztes sowie die Austauschbefugnis bejaht. Teilweise Gutheissung.