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Unfall auf einer Baustelle. Im Spital wurde am selben Tag eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt. In psychiatrischer Hinsicht konnte kein Leiden, insbesondere kein postcommotionelles Syndrom, diagnostiziert werden. Eine Long Covid-Erkrankung wurde als nicht überwiegend wahrscheinlich beurteilt. Aggravation und zahlreichen Inkonsistenzen. Ein Anspruch auf IV-Leistungen (berufliche Massnahmen und Rente) wurde zu Recht verneint.