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Geplantes Gespräch bei einem Unternehmen, welches dem Beschwerdeführer einen Platz für einen Arbeitsversuch anbieten wollte. Der Beschwerdeführer sagte zum Arbeitsversuch nicht zu, woraufhin die IV-Stelle ein Mahn- und Bedenkzeitverfahren durchführte. In der Folge blieb er dem Kennenlerngespräch unentschuldigt fern und die IV-Stelle stellte ihre Eingliederungsbemühungen ein.