Deutsch
Ärztliches Attest einer 60%igen Arbeitsfähigkeit bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung. Im versicherten Teilzeitpensum von 60 % besteht damit keine Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund der Konzipierung der zur Diskussion stehenden Krankentaggeldversicherung nach VVG als Erwerbsausfallversicherung und in Analyse der massgebenden AVB ist der Taggeldanspruch zu verneinen.