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Kollektivkrankentaggeldversicherung. Widerklage auf Rückforderung abgewiesen; Versicherungsdeckung einer suchtkranken Arbeitnehmerin bestätigt, da Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsbeginn nicht ausgewiesen. Klage auf weitere Taggelder auf der Basis einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit abgewiesen; Kürzung der Taggelder auf den Grad der Erwerbsunfähigkeit; Hauptbeweis zur Arbeitsunfähigkeit misslungen.