Deutsch
Art. 40 VVG (Versicherungsbetrug) bejaht; Observation ergab, dass der Kläger trotz Taggeldbezug an mehreren Tagen für seine Ehefrau tätig war (Essensauslieferungen), was er der Versicherung nicht meldete; Klage abgewiesen und Widerklage teilweise gutgeheissen (Rückerstattung erbrachter Taggelder plus Observationskosten).