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Rechtsverweigerungsbeschwerde; Begehren um Erlass anfechtbare Verfügung betreffend Auszahlung eines Überschusses aus der Prämienverbilligung 2021 an die versicherte Person respektive Verrechnung des Überschusses mit zukünftigen Prämien der Jahr 2022 und 2023; Krankenversicherer ist reine Zahlstelle, hat daher kein Verfügungsrecht. Fehlendes Feststellungsinteresse.