Deutsch
Leistungspflicht für plastisch-chirurgische Operation im Bereich der Supraorbitalwülste und des Kiefers verneint. Der ästhetische Mangel ist objektiv betrachtet nicht schwer und weicht nicht erheblich von der Norm ab. Die Kausalität allfälliger psychischer Beschwerden mit Krankheitswert zum ästhetischen Mangel ist fraglich, die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der operativen Korrektur jedenfalls zu verneinen. - hängig