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KK in KV.2021.00021 zur Übernahme der Gebärdensprachdolmetschkosten im Rahmen der Psychotherapie nach BV 8 II verpflichtet, nun strittig ob Kostenbeteiligung anzurechnen; verneint, da nicht durch Tarif in die medizinischen Leistungen integriert, sondern separat ausgeschieden und mit versicherter Person abgerechnet (nichtssagende Stellungnahme BAG, Rundschreiben Santesuisse Nr. 03/2023 mit Verweis auf Kompetenz des Bundesrats zur Ausnahmeregelung nach KVG 64 VI)