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Einspracheentscheid des KVG-Versicherers, mit dem der Rechtsvorschlag in der Betreibung ausstehender Prämien aufgehoben wird. Unterstützung mit Sozialhilfe, Zahlung der Krankenkassenprämien eines Asylsuchenden, der ab Juni 2022 die Aufenthaltsbewilligung B erhält, Ablösung vom Sozialamt Ende Februar 2023. Beschwerdeführer war KVG-versichert gestützt auf Art. 3 KVG seit Einreise in die Schweiz, keine Änderung des Versicherungsvertrages anlässlich der Ablösung vom Sozialamt, Prämienschuldner war und bleibt der Beschwerdeführer. Abweisung der Beschwerde. - hängig