Deutsch
ZMP 2020 Nr. 6: Beherbergungsvertrag in einem Aparthotel als gemischter Vertrag mit mietrechtlichem Schwerpunkt. Kein Anspruch des Mieters auf Auswechslung des Schlosses, wenn er die vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen will. Voraussetzungen für die (teilweise) Befreiung des Entgelts von der Mehrwertsteuer.