Deutsch
Rückerstattung von Vergütungen für mangels einer erforderlichen qualitativen Dignität des behandelnden Arztes zu Unrecht übernommener Leistungen; Krankenversicherer muss sich Publizitätswirkung des Medizinalberuferegisters anrechnen lassen; Forderung teilweise verwirkt; Vertrauensgrundsatz greift nicht; teilweise Gutheissung. - hängig