Deutsch
Rentenrevision. Trotz Verschlechterung des klinischen Befundes mit Zunahme der arthrotischen Veränderungen besteht - unter ausschliesslicher Berücksichtigung der Unfallfolgen und des diesbezüglichen Zumutbarkeitsprofils - weiterhin keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit. Weiterausrichtung der bisherigen Rente.