Deutsch
Sehnenzerrung als Folge eines Spagats im Zuge eines Trainings im Fitnessstudio. Es liegt weder ein Unfall im Rechtssinne vor (kein ungewöhnlicher äusserer Faktor) noch eine unfallähnliche Körperschädigung (insbesondere kein Sehnenriss und keine Muskelzerrung). Verneinung der Leistungspflicht durch die Unfallversicherung ist rechtmässig.