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Fallabschluss zwei Jahre nach offener Unterschenkelfraktur zu Recht erfolgt. Im Zeitpunkt der Leistungseinstellung keine objektivierbaren Unfallfolgen mit Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit; Schmerzproblematik und psychische Einschränkungen nicht adäquat kausal. Mittelschwerer Unfall (Sturz vom Balkon aus 1-2 Metern).