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Knietotalendoprothese. Die Unfallversicherung hat die Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen zu Recht eingestellt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für den Ersatz der Prothese, weil prognostisch von diesem Eingriff keine namhafte Besserung zu erwarten war. Die zugesprochene Invalidenrente und Integritätsentschädigung ist rechtens.