Deutsch
Beweiskräftiger kreisärztlicher Untersuchungsbericht, eine Abklärung des beruflichen Leistungsvermögens ist nicht erforderlich. Die bisherige Bürotätigkeit ist weiterhin zumutbar, leidensbedingter Abzug ist nicht zu erhöhen, da monotone Haltungen nicht erforderlich und Wechselbelastung möglich. Abweisung