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Die vertrauensärztliche Beurteilung, wonach die objektiven Unfallfolgen im Zeitpunkt des Fallabschlusses abgeheilt waren, überzeugt. Diskushernie wurde nur möglicherweise durch den Unfall ausgelöst. Commotio cerebri und HWS-Distorsion wurden mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Recht verneint. - BGE 8C_307/2023