Lexipedia

Document Not Available in Français

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Versicherungsnotstandsabkommen, Ersatzkasse nach Art. 72 f. UVG, Art. 95 UVV. Verwaltungsreglement der Ersatzkasse. Aufgabe der Ersatzkasse ist es u.a. die lückenlose Versicherungsdeckung in der obligatorischen Versicherung zu gewährleisten. Historie des Notstandsabkommens, Praxis der Ersatzkasse, Änderung der Praxis nach der Revision des UVG per 1. Januar 2017. Die Anwendung des Notstandsabkommens ist nur noch in der freiwilligen Versicherung gerechtfertigt und in Fällen, in denen ein Betrieb explizit die Zuweisung an den bisherigen Versicherer beantragt. Die Zuweisung eines bestehenden Betriebes gestützt auf Art. 73 Abs. 2 UVG, Art. 95 UVV und Art. 4 des Verwaltungsreglementes ist rechtens, es besteht kein Grund zur Anwendung des von der beschwerdeführenden Versicherung angerufenen Versicherungsnotstandsabkommens. - BGE 8C_458/2025
Document Not Found | Lexipedia