Lexipedia

Document Not Available in Français

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Änderung der Heimtaxe zwar grundsätzlich rechtzeitig gemeldet, wurde aber in der rechtskräftigen Verfügung nicht berücksichtigt und von Bfin nicht gerügt. Wiedererwägung liegt im Ermessen der Bgin. Ab