Lexipedia

105.235.1-14

Vollzugsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend das Zivilstandswesen

(Vollzugsvereinbarung Nr. 14)

vom 27.08.2025 (Stand 01.10.2025)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierung des Kantons Jura,

gestützt auf Artikel 30 und 32 des Konkordats vom 14./15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat)[1],

vereinbaren:

Art. 1 Gegenstand

Diese Vereinbarung regelt die Übertragung, Aufbewahrung und Bereitstellung von Informationen aus den Personenstandsregistern sowie die Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit Namensänderungsverfahren.

Art. 2 Zivilstandsregister

Die bernische Zivilstandsbehörde übergibt der jurassischen Zivilstandsbehörde

  1. die Familienregister der Gemeinde Moutier mit den dazugehörigen Belegen,
  2. das Ereignisregister, das vom Zivilstandskreis Moutier in Papierform geführt wird, mit den entsprechenden Belegen.

Die jurassische Zivilstandsbehörde ist beauftragt, die Register gemäss Absatz 1 abzuholen.

Die Belege, die sich auf die Einträge im elektronischen Personenstandsregister beziehen, werden von der bernischen Zivilstandsbehörde aufbewahrt.

Die gegenseitige Bereitstellung von Kopien von Auszügen aus den in Papierform geführten Ereignisregistern sowie von Kopien von Belegen erfolgt kostenlos. Bei Bedarf werden auch die Originale kostenlos übermittelt.

Art. 3 Namensänderungsarchiv

Die Akten zu Namensänderungsverfahren, die die Gemeinde Moutier betreffen und bis zum 31. Dezember 2025 archiviert wurden, werden von den bernischen Behörden aufbewahrt.

Art. 4 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Egress

Bern, 27. August 2025 / Delsberg, 26. August 2025

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Bern

Der Präsident: Neuhaus

Der Staatsschreiber: Auer

 

Im Namen der Regierung des Kantons Jura

Der Präsident: Courtet

Der Staatsschreiber: Maître

25-068

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
27.08.2025 01.10.2025 Erlass Erstfassung 25-068

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 27.08.2025 01.10.2025 Erstfassung 25-068