Nach Ablauf der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Frist ist der Kanton Jura für die Behandlung von polizeilichen Notfällen auf der Autobahn A16 für den Abschnitt vom Halbanschluss Choindez bis zum Anschluss Moutier-Sud zuständig.
Der Kanton Bern übt die gleiche Verantwortung für den Abschnitt vom Anschluss Court bis zum Anschluss Moutier-Nord aus.
Für den Abschnitt zwischen den Anschlüssen Moutier-Süd und Moutier-Nord, einschliesslich des Moutiertunnels, ist der Kanton Jura für die Behandlung von polizeilichen Notfällen auf der Bergspur Richtung Biel verantwortlich. Der Kanton Bern ist für die Talspur Richtung Frankreich verantwortlich.
Die in den Absätzen 1 bis 3 betroffenen Streckenabschnitte sind in Anhang 2 beschrieben.
Die Kantone Bern und Jura koordinieren sich im Bedarfsfall.
Die in diesem Rahmen von der Kantonspolizei Bern auf jurassischem Gebiet und von der Kantonspolizei Jura auf bernischem Gebiet erbrachten Leistungen werden nicht in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben Strafanzeigen.
Die Einzelheiten der Einsätze auf der Autobahn A16 Moutier-Choindez werden in Absprache zwischen den beiden Kantonen geregelt.