Dieses Gesetz regelt
- die Begleitung und Beratung der Einwohnergemeinde Clavaleyres durch die kantonale Verwaltung bei den Abklärungen ihres Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten,
- die Durchführung einer Abstimmung der Einwohnergemeinde Clavaleyres über ihren Zusammenschluss mit der freiburgischen Gemeinde Murten und
- einen allfälligen Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg.