Die Behörden führen ihre Geschäfte und Dokumente digital.
Sie digitalisieren eingehende Papierdokumente und können das Original vernichten.
Sie führen Papierdokumente oder bewahren sie auf, wenn dies
- durch die Gesetzgebung vorgeschrieben oder
- ausnahmsweise zur Beweissicherung oder aus anderen sachlichen Gründen angezeigt ist.
Sie setzen Software zur digitalen Geschäftsverwaltung ein, die
- Veränderungen von Dokumenten datiert und nachvollziehbar macht,
- Dokumente und ihre Veränderungen sicher der Autorin oder dem Autor zuordnet und
- verhindert, dass Dokumente verloren gehen oder unbefugt eingesehen, verändert oder gelöscht werden.