Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erfüllt Aufgaben auf dem Gebiet *
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- der kirchlichen und religiösen Angelegenheiten,
- des Zivil- und Strafrechts sowie des Betreibungs- und Konkursrechts einschliesslich Prozessrecht,
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- des Gemeindewesens,
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- der Raumplanung und der Baupolizei,
- der Kinder- und Jugendhilfe,
- der Verwaltungsrechtspflege,
- des Aufsichtsrechts der beruflichen Vorsorge und des Stiftungswesens,
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- der Sozialversicherungen,
- des Kindes- und Erwachsenenschutzes,
- des Advokatur- und Notariatswesens,
- des Grundbuchwesens,
- des Handelsregisterwesens,
- der Handänderungssteuern,
- der Geoinformation und der Geodaten-Infrastruktur,
- des Gerichtsorganisationsrechts,
- der Regierungsstatthalterämter.
Sie ist die zuständige Behörde in folgenden vom Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB)[2] vorgesehenen Fällen: *
- Artikel 268: Aussprechung der Adoption,
- Artikel 885: Ermächtigung von Geldinstituten oder Genossenschaften zum Abschluss von Viehverpfändungen.