Lexipedia

154.62

Verordnung zur Einführung der Mehrwertsteuer

vom 21.12.1994 (Stand 01.01.1995)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 42a Absatz 1 des Gesetzes vom 10. November 1987 über den Finanzhaushalt[1],

auf Antrag der Finanzdirektion,

beschliesst:

Art. 1 Überwälzung der Mehrwertsteuer

Soweit der Kanton für von ihm erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer überwälzt.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft. Sie ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993[2] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

Egress

Bern, 21. Dezember 1994

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Annoni

Der Staatsschreiber: Nuspliger

95-10

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
21.12.1994 01.01.1995 Erlass Erstfassung 95-10

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 21.12.1994 01.01.1995 Erstfassung 95-10