Das Verwaltungsgericht beaufsichtigt die folgenden unterinstanzlichen Gerichtsbehörden:
- die Steuerrekurskommission,
- die Enteignungsschätzungskommission,
- die Bodenverbesserungskommission.
Es beaufsichtigt auch die kantonal letztinstanzlich entscheidende Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern.