Der vorliegende Normalarbeitsvertrag gilt für alle Arbeitsverhältnisse im Hausdienst. Als Hausdienst gelten insbesondere Tätigkeiten in der Betreuung, der Hauswirtschaft, der Küche, der Reinigung sowie als Au-pair.
Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse mit Personen, die in folgender Beziehung zur Betriebsleiterin oder zum Betriebsleiter stehen:
- Ehefrau oder Ehemann,
- eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner,
- Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten oder deren eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner.
Er gilt für das Lehrverhältnis, sofern das Berufsbildungsrecht keine abweichenden Regelungen vorsieht.