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439.15

Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten

(BEJUNE-Vereinbarung)

vom 01.07.2015 (Stand 01.11.2020)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 66 des Mittelschulgesetzes (MiSG) [1] vom 27. März 2007 und auf Artikel 54 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG) [2],

auf Antrag der Erziehungsdirektion,

beschliesst:

Art. 1

Der Regierungsrat genehmigt die unter der BSG-Nummer 439.15-1 wiedergegebene Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung).

Art. 2

Die Bildungs- und Kulturdirektion bewilligt die entsprechenden Ausgaben. *

Art. 3

Der Anhang zur BEJUNE-Vereinbarung wird nur in Form eines Verweises veröffentlicht.

Art. 4

Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2009 über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung) ist aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.15) zu entfernen.

Art. 5

Dieser Beschluss tritt am 1. August 2015 in Kraft. Er ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 [3] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

Egress

Bern, 1. Juli 2015

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Käser

Der Staatsschreiber: Auer

15-51

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
01.07.2015 01.08.2015 Erlass Erstfassung 15-51
16.09.2020 01.11.2020 Art. 2 Abs. 1 geändert 20-098
16.09.2020 01.11.2020 Art. 3 Abs. 1 geändert 20-098

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 01.07.2015 01.08.2015 Erstfassung 15-51
Art. 2 Abs. 1 16.09.2020 01.11.2020 geändert 20-098
Art. 3 Abs. 1 16.09.2020 01.11.2020 geändert 20-098
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