Im Regelfall gilt die folgende jährliche Verteilung: *
- MA Schulische Heilpädagogik:
- MA Heilpädagogische Früherziehung: 6 Plätze mit durchschnittlich 60 Prozent Studienintensität (entspricht insgesamt 3,6 VZÄ),
- BA Gebärdensprachdolmetschen: 3 Plätze zu 75 Prozent Studienintensität (entspricht insgesamt 2,25 VZÄ),
- MA Logopädie: 3 Plätze zu 75 Prozent Studienintensität (entspricht insgesamt 2,25 VZÄ),
- BA Psychomotoriktherapie: 11 Plätze zu 100 Prozent Studienintensität (entspricht insgesamt 11 VZÄ),
- MA Psychomotoriktherapie: 3 Plätze zu 75 Prozent Studienintensität (entspricht insgesamt 2,25 VZÄ).
Die HfH kann die in einem Studiengang infolge von fehlenden Anmeldungen nicht benötigten Studienplätze einem anderen Studiengang zuordnen, falls es die Anmeldungen aus den Trägerkantonen der HfH zulassen. Sie teilt dies der zuständigen Stelle des Kantons Bern mit.
Andererseits kann die HfH auf die Durchführung eines Studiengangs verzichten bzw. einen Studiengang um ein Jahr verschieben, wenn die Anzahl der vom Kanton Bern und den übrigen Kantonen gemeldeten Studierenden eine wirtschaftliche Führung eines Studiengangs nicht zulässt (§ 18 Ziff. 5 der Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich vom 21. September 1999 [IV HfH]). *