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521.91-1

Vertrag zwischen dem Kanton Bern, vertreten durch den Regierungsrat, und der Republik und dem Kanton Jura, vertreten durch die Regierung, betreffend die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen

vom 08.10.1980 (Stand 01.01.1981)

Präambel

Art. 1 Gegenstand

Der Kanton Bern stellt der Republik und dem Kanton Jura sowie dessen Gemeinden zur Verfügung:

  1. die regionalen Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan und Laufen für die Personalausbildung;
  2. das kantonale Zivilschutz-Ausbildungszentrum von Lyss/Kappelen für die Kaderausbildung.

Art. 2 Kosten

Die mit der Personalausbildung verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt; der Kanton Jura schuldet die Gemeindeanteile.

Die von den Ausbildungszentren Tramelan und Laufen errechneten administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein.

Die mit der Kaderausbildung in Lyss/Kappelen verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt.

Die administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein.

Art. 3 Inkrafttreten und Laufzeit

Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Er kann unter Beachtung einer Frist von sechs Monaten von einer der Parteien gekündigt werden.

Egress

Bern, 8. Oktober 1980

Für den Regierungsrat des Kantons Bern

Der Präsident: Favre

Der Staatsschreiber: Josi

 

Delsberg, 24. Septenber 1980

Für die Regierung der Republik und des Kantons Jura

Der Präsident: Beuret

Der Staatsschreiber: Boinay

1980 d 292 | f 294

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
08.10.1980 01.01.1981 Erlass Erstfassung 1980 d 292 | f 294

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 08.10.1980 01.01.1981 Erstfassung 1980 d 292 | f 294