Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.12-1 veröffentlichten Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch als Gründungsmitglied bei.
559.12
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
vom 19.02.2004 (Stand 01.01.2005)
Präambel
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung[1],
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Grosse Rat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 44 zu kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Egress
Bern, 19. Februar 2004
Im Namen des Grossen Rates
Der Präsident: Rychiger
Der Staatsschreiber: Nuspliger
04-57
Änderungstabelle - nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 19.02.2004 | 01.01.2005 | Erlass | Erstfassung | 04-57 |
Änderungstabelle - nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 19.02.2004 | 01.01.2005 | Erstfassung | 04-57 |