Diese Direktionsverordnung regelt
- die Höhe des genormten Betriebsaufwands im Rettungswesen,
- die Parameter zur Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen,
- die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der Datenlieferung der Leistungserbringer,
- die unterversorgten Fachrichtungen im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung.