Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Bundesgesetzgebung über *
- die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden Massnahmen,
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- die Arbeitsvermittlung,
- die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung.
Es ergänzt soweit nötig die sozialpartnerschaftlichen Regelungen und legt die kantonalen Massnahmen zur Arbeitsaufsicht und Arbeitsmarktbeobachtung sowie zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fest.
Damit alle zu angemessenen Bedingungen ihren Unterhalt durch Arbeit bestreiten können und gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt sind, sollen
- Massnahmen zur Förderung und Erhaltung eines ausgeglichenen Arbeitsmarkts sowie zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Schwarzarbeit getroffen,
- der Vollzug transparent und in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Behördenstellen ausgestaltet und
- die verschiedenen für den Arbeitsmarkt relevanten Vollzugsaufgaben so weit wie möglich zusammengefasst werden.