Für die Einhaltung der Versicherungspflicht in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sorgt die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). *
Sie kann für die Prüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht Online-Abfragesysteme von Krankenversicherern benutzen. *
Sie befreit Personen von der Versicherungspflicht und weist Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, einem Versicherer zu.
Der Regierungsrat regelt das Verfahren. *