Dieses Dekret bezweckt die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten. Zur Erreichung dieses Ziels beteiligt sich der Staat an den Massnahmen gemäss dem Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten[2] (nachfolgend Bundesgesetz genannt).
In erster Linie werden Verbesserungen von Wohnungen für Familien mit Kindern unterstützt. *
Diese Bestrebungen werden durch Beiträge von Bund, Staat und Gemeinden an die Kosten der Verbesserung der Wohnverhältnisse gefördert. *