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923.941.1

Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Fischerei im interkantonalen Abschnitt der Birs

vom 17.12.2025 (Stand 01.02.2026)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Kantonsverfassung (KV)[1],

 

auf Antrag der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion,

beschliesst:

Art. 1

Der Regierungsrat tritt der unter der BAG-Nummer 26-002 veröffentlichten Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Fischerei im interkantonalen Abschnitt der Birs bei.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.

Egress

Bern, 17. Dezember 2025

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Neuhaus

Der Staatsschreiber: Auer

Vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK genehmigt am 6. Februar 2026.

26-001

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
17.12.2025 01.02.2026 Erlass Erstfassung 26-001

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 17.12.2025 01.02.2026 Erstfassung 26-001