0.132.454.1
Notenwechsel
über die Festlegung der schweizerisch-italienischen Grenze
zwischen Piz Lad und Run Do oder Cima Garibaldi
AS 1969 1308
(Stand am 23. September 1942)
Durch Notenwechsel vom 10. Dezember 1936 und 5. August 19371 haben das Eidgenössische Politische Departement und das italienische Aussenministerium Erklärungen abgegeben, wonach die von der gemischten Kommission für die Festlegung der schweizerisch-italienischen Grenze im Abschnitt zwischen Piz Lad und Run Do oder Cima Garibaldi (ehemals Dreisprachenspitze) erstellten Protokolle von den betreffenden Regierungen in ihrer Gesamtheit genehmigt worden sind2. Die Genehmigung umfasst insbesondere die folgenden Dokumente:
- Sammlung der Sitzungsprotokolle der gemischten Kommission
- Protokolle der Grenzbeschreibung
- Grenzbeschreibungsbüchlein
- Sammlung der trigonometrischen Ergebnisse
- Atlas der topographischen Grenzaufnahmen
Die im Anschluss an die Arbeiten der gemischten Kommission für die Festlegung der schweizerisch-italienischen Grenze zwischen Piz Lad und Run Do durch den oben erwähnten Notenwechsel erzielte Vereinbarung ist am 23. September 1942 durch Notenaustausch vom gleichen Tage zwischen der Schweizerischen Gesandtschaft in Rom und dem italienischen Aussenministerium in Kraft getreten.