Die Vertragsparteien stellen in Aussicht, auf der Grundlage einer gleichwertigen und gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zu fördern und weiterzuentwickeln.
Diese Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Gebiete:
- Strategien der Personen- und Güterbeförderung auf der Schiene zwischen den drei Staaten;
- Informationsaustausch zur Koordination der Entwicklungsprogramme für die Eisenbahninfrastruktur und den Eisenbahnverkehr auf den internationalen Eisenbahnverbindungen:i)Genf–Zürich–St. Gallen–St. Margrethen–Bregenz (–Lindau–München) –Salzburg–Wien (–Budapest), bzw. Bregenz–Feldkirch–Innsbruck– Wien (–Budapest)/Graz/Klagenfurt/(Ljubljana),ii)Basel–Zürich–Sargans–Buchs SG–Feldkirch–Innsbruck–Wien(–Budapest)/Graz/Klagenfurt/(Ljubljana),iii)Chur–Sargans–Buchs SG–St. Margrethen/Feldkirch–Bregenz (–Lindau–Ulm);
- Verbesserung des internationalen Güterverkehrs mit dem Ziel einer Erhöhung der Beförderungsqualität, insbesondere durch Kürzung der Beförderungszeiten, intermodale Terminals und Förderung von Bahnanschlüssen;
- Gemeinsame Studien über die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur und den Ausbau der Schienenverkehrsangebote inklusive der regionalen Erschliessungswirkungen;
- Informationsaustausch über organisatorische, rechtliche und technische Fragen, einschliesslich jener Fragen, die mit der Stellung der Eisenbahn im Verkehrssystem der Staaten der Vertragsparteien zusammenhängen.