In diesem Reglement bedeutet: Absonderung, sofern der Ausdruck auf eine Person oder eine Gruppe von Personen angewendet wird: die Trennung dieser Person oder Gruppe von allen andern Personen, mit Ausnahme des diensttuenden Sanitätspersonals, um die Weiterverbreitung der Infektion zu verhindern; Aëdes aegypti ‑Index: das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis zwischen der Anzahl Wohnungen einer bestimmten, genau umschriebenen Zone, in denen Larven von Aëdes aegypti festgestellt worden sind, sei es in den Räumlichkeiten selber oder auf dem diesen unmittelbar angrenzenden und dazugehörenden Gelände, und der Gesamtzahl der untersuchten Wohnungen dieser Zone; Aerosol ‑Verspriiher: ein Gefäss, das ein Präparat unter Druck enthält, welches das Aerosol eines Insektizids erzeugt, sobald das Ventil geöffnet wird; angesteckte Person: eine Person, die von einer diesem Reglement unterliegenden Krankheit befallen ist oder bei der es sich nachträglich erweist, dass sie sich in der Inkubationszeit einer dieser Krankheiten befunden hat; Ankunft eines Schiffes, eines Luftfahrzeuges, eines Eisenbahnzuges oder eines Strassenfahrzeuges Arztbesuch: den Besuch und die Inspektion eines Schiffes, Luftfahrzeuges, Eisenbahnzuges, Strassenfahrzeuges oder eines anderen Transportmittels oder Containers sowie die vorläufige Untersuchung der darin befindlichen Personen, ebenso die Prüfung der Gültigkeit von Impfzeugnissen, nicht jedoch die periodische Besichtigung eines Schiffes im Hinblick auf die Rattenvernichtung; Besatzung: das Dienstpersonal eines Schiffes, Luftfahrzeuges, Eisenbahnzuges, Strassenfahrzeuges oder anderen Transportmittels; Container: ein Transportgerät, das Der Begriff Container umfasst weder die gewöhnlichen Verpackungen noch die Fahrzeuge; eingeschleppter Fall: eine angesteckte Person bei ihrer Ankunft im Verlaufe einer internationalen Reise; Epidemie: die Ausbreitung einer dem Reglement unterliegenden Krankheit durch Häufung der Fälle innerhalb einer Zone; Flug, auf dem: die Zeitspanne zwischen dem Schliessen der Türen des Luftfahrzeuges vor dem Abheben und dem Öffnen nach der Landung; Flughafen: jeden Flughafen, der vom Mitgliedstaat, auf dessen Hoheitsgebiet er sich befindet, als Ankunfts- und Abflugshafen für den internationalen Luftverkehr bezeichnet wird und wo Formalitäten des Zolls, der Kontrolle von Personen, des öffentlichen Gesundheitswesens 4 , der tierärztlichen und der phytosanitären Kontrolle und andere entsprechende Formalitäten durchgeführt werden; 5 freier Verkehr: für ein Schiff die Bewilligung, in einen Hafen einzulaufen und mit dem Ausschiffen und allen andern Operationen zu beginnen; für ein Flugzeug die Bewilligung, nach der Landung auszuladen und jede andere Operation vorzunehmen; Generaldirektor: den Generaldirektor der Organisation; Gepäck: die persönlichen Effekten eines Reisenden oder eines Besatzungsmitglieds; gültiges Zeugnis, sofern sich dieser Ausdruck auf die Impfung bezieht: ein Zeugnis, das den in den Anhängen 2, 3 und 4 angeführten Vorschriften und Mustern entspricht; Hafen: einen Meer‑ oder einen Binnenhafen; Insektenvernichtung: die der Vernichtung der Insekten, die Überträger menschlicher Krankheiten sind und sich in Schiffen, Luftfahrzeugen, Eisenbahnzügen, Strassenfahrzeugen oder anderen Transportmitteln sowie auch in Containern befinden, dienende Verrichtung;
- im Falle eines Meerschiffes: die Ankunft in einem Hafen;
- im Falle eines Luftfahrzeuges: die Ankunft in einem Flughafen;
- im Falle eines Fahrzeuges der Binnenschiffahrt: die Ankunft in einem Hafen oder an einem Grenzposten, je nach den geographischen Gegebenheiten und den zwischen den beteiligten Staaten nach Artikel 98 getroffenen Abkommen oder Vereinbarungen oder nach den im Ankunftsgebiet geltenden Gesetzen und Reglementen;
- im Falle eines Eisenbahnzuges oder Strassenfahrzeuges: die Ankunft an einem Grenzposten;
- für den Dauergebrauch bestimmt und daher genügend widerstandsfähig ist, um wiederholt benützt zu werden;
- besonders geschaffen ist, um Warentransporte durch ein oder mehrere Transportmittel ohne Umpacken zu erleichtern;
- mit Vorrichtungen für eine leichte Handhabung besonders bei Umlad von einem Transportmittel auf ein anderes versehen ist;
- so beschaffen ist, dass es auf einfache Art beladen oder geleert werden kann.
Krankheiten, die dem Reglement unterliegen (Quarantäne ‑Krankheiten): Cholera, einschliesslich Cholera eltor, Gelbfieber und Pest; 6 Luftfahrzeug: ein Luftfahrzeug, das eine internationale Reise durchführt; Organisation: Die Weltgesundheitsorganisation; Quarantäne, in: den Zustand oder die Lage eines Schiffes, Luftfahrzeuges, Eisenbahnzuges, Strassenfahrzeuges oder anderen Transportmittels oder Containers während der Zeit, wo ihm eine Sanitätsbehörde Massnahmen auferlegt, welche darauf abzielen, die Verbreitung von Krankheiten, Krankheitsherden oder Krankheitsüberträgern zu verhindern; Sanitätsbehörde: die in dem ihr unterstellten Gebiet für die Durchführung der geeigneten, durch dieses Reglement erlaubten oder vorgeschriebenen sanitären Massnahmen unmittelbar verantwortliche Behörde; Sanitätsverwaltung: die Regierungsbehörde, die zuständig ist, auf dem ganzen Bereich eines Hoheitsgebietes, auf das dieses Reglement angewendet wird, die Durchführung der darin vorgesehenen sanitarischen Massnahmen zu gewährleisten; Schiff: ein Meerschiff oder ein der Binnenschiffahrt dienendes Schiff auf einer internationalen Reise; Tag: eine Zeitspanne von vierundzwanzig Stunden; transferierter Fall: eine angesteckte Person, die sich in einer anderen, jedoch der gleichen Sanitätsverwaltung unterstehenden Zone angesteckt hat; verdächtig: eine Person, die nach Auffassung der Sanitätsbehörde der Gefahr einer Ansteckung mit einer dem Reglement unterliegenden Krankheit ausgesetzt war und somit imstande ist, diese Krankheit weiterzuverbreiten; verseuchte Zone: ein durch die Sanitätsverwaltung, welche das Auftreten der Krankheit in ihrem Lande meldet, nach epidemiologischen Gesichtspunkten bezeichnetes Gebiet, dessen Grenzen nicht unbedingt mit den administrativen Grenzen zusammenfallen. Es handelt sich dabei um einen Teil ihres Hoheitsgebietes, das sich wegen der bevölkerungsmässigen Besonderheiten (Dichte, Mobilität) und des Vorhandenseins von Zwischenträgern oder tierischen Reservoiren für die Verbreitung der gemeldeten Krankheit eignet; Zone für den direkten Durchgangsverkehr: eine besondere, mit Genehmigung der zuständigen Sanitätsbehörde errichtete und unter ihrer unmittelbaren Kontrolle stehende, innerhalb eines Flughafens gelegene oder mit ihm verbundene Zone mit dem Zweck, den direkten Durchgangsverkehr dadurch zu erleichtern, dass die Reisenden und Besatzungsmitglieder während der Aufenthalte abgesondert werden können, ohne den Flughafen verlassen zu müssen.
- im Falle eines Schiffes oder Luftfahrzeuges: eine Reise zwischen Häfen oder Flughäfen, die auf den Hoheitsgebieten mehr als eines Staates liegen, oder eine Reise zwischen Häfen oder Flughäfen, die auf dem oder den Hoheitsgebieten ein und desselben Staates liegen, wobei aber das Schiff oder Luftfahrzeug im Verlaufe der Reise mit dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates in Beziehung tritt, jedoch nur soweit es sich um diese Beziehungen handelt;
- im Falle einer Person: eine Reise, bei der das Hoheitsgebiet eines anderen als desjenigen Staates betreten wird, von dem aus die Reise ihren Ausgang nahm;