Dieses Gesetz regelt die Aufhebung von Strafurteilen gegen Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben (Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer), sowie die Rehabilitierung dieser Personen.
Es bezweckt, Strafurteile aufzuheben, deren Verhängung heute als schwerwiegende Verletzung der Gerechtigkeit empfunden wird.