Die Kantone übernehmen pauschal 75 Prozent der folgenden Kosten der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die dem Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) entstehen:
- Personalkosten;
- Sachkosten einschliesslich Abschreibungen von Investitionen sowie Entschädigungen an die Mitwirkungspflichtigen.
Der Dienst ÜPF berechnet den jährlichen Pauschalbeitrag alle drei Jahre aufgrund des Durchschnitts der Kosten der letzten drei Kalenderjahre, für welche die Staatsrechnung veröffentlicht ist.