Diese Verordnung regelt die Verwaltung, den Inhalt und die Nutzung des elektronischen Registers der Fachbewilligungen, die zum Erwerb und zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 3 (ChemRRV) zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken berechtigen ( Register Fachbewilligungen PSM).
Das Register Fachbewilligungen PSM dient der Registrierung, der administrativen Verwaltung und der Überprüfung der Gültigkeit der Fachbewilligungen sowie der Erstellung von Statistiken.