AS 2003 338
Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Änderung vom 21. Januar 2003
Das Bundesamt für Landwirtschaft verordnet:
I Anhang 1 der Verordnung des BLW vom 23. September 19991 über die Einschät- zung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Gerä- ten zur Qualitätseinstufung wird gemäss Beilage geändert:
II Diese Änderung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.
21. Januar 2003 Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch
1 SR 916.341.21
338 2003-0101
Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 2003 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung. V des BLW
Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)
Fat-O-Meater ...
3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel
berechnet: dabei sind = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängen- den, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlacht- körpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 gemessen. ...
CSB-Ultra-Meater ...
3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel
berechnet: dabei sind = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängen- den, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlacht- körpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 gemessen. ...