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AS 2005 4735

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung (Datenbearbeitungsverordnung Kst GwG, DV Kst GwG)

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung (Datenbearbeitungsverordnung Kst GwG, DV Kst GwG)

vom 1. Juli 2005

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle), gestützt auf die Artikel 18 und 41 des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 19971 (GwG), verordnet:

1. Abschnitt: Datensammlung

Art. 1 Gegenstand 1 Die Kontrollstelle bearbeitet die Daten, die sie für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, insbesondere für: a. die Anerkennung von Selbstregulierungsorganisationen und deren Entzug; b. die Erteilung der Bewilligung für direkt unterstellte Finanzintermediäre und deren Entzug; c. die Anerkennung von Revisionsstellen und deren Entzug; d. die Aufsicht über die Selbstregulierungsorganisationen sowie über die direkt unterstellten Finanzintermediäre; e. die Überprüfung, ob Personen und Unternehmen als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen; f. die Anordnung von Massnahmen und deren Vollzug; g. die Zusammenarbeit mit der Meldestelle für Geldwäscherei (Meldestelle), den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Selbstregulierungsorgani- sationen und den Behörden des Bundes und der Kantone; h. die Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

2 Sie legt die Daten im Anhang fest.

SR 955.033.1 1 SR 955.0

2005-1062 4735

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

Art. 2 Aufbau Die Datensammlung ist auf der Basis des Geschäftsstrukturplanes aufgebaut. Sie besteht aus folgenden Teilen: a. Personen und Unternehmen:

1. die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind,

2. die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind,

3. denen die Kontrollstelle die Bewilligung verweigert oder entzogen hat,

4. denen eine Selbstregulierungsorganisation den Anschluss verweigert

oder die sie ausgeschlossen hat,

5. die ein Bewilligungsgesuch zurückgezogen oder auf eine erteilte Bewil-

ligung verzichtet haben,

6. die ein Gesuch um Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation

zurückgezogen haben oder aus der Selbstregulierungsorganisation aus- getreten sind; b. anerkannte Selbstregulierungsorganisationen sowie Selbstregulierungsorga- nisationen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; c. anerkannte Revisionsstellen sowie Revisionsstellen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; d. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, aber weder einer Selbstregulierorganisation angeschlossen sind noch über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügen; e. Anfragen von Dritten; f. Beziehungen zu Behörden des Bundes und der Kantone; g. Beziehungen zu internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Orga- nisationen, ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wissenschaft- lichen Instituten.

Art. 3 Herkunft der Daten Die Kontrollstelle verwaltet Daten von: a. Finanzintermediären; b. Selbstregulierungsorganisationen; c. Revisionsstellen; d. der Meldestelle; e. spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; f. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone; g. anderen Behörden des Bundes und der Kantone;

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

h. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden; i. Dritten; j. öffentlich zugänglichen Quellen.

Art. 4 Verwaltung und Zugriff

1 Die Kontrollstelle verwaltet die von ihr gesammelten Daten selbst.

2 Nur sie hat Zugriff auf die Datensammlung.

2. Abschnitt: Bekanntgabe

Art. 5 Bekanntgabe von Daten an Behörden und Organisationen Die Kontrollstelle kann im Rahmen der Zusammenarbeit nach GwG Daten bekannt geben: a. der Meldestelle; b. den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; c. den Polizei- und Strafverfolgungesbehörde des Bundes und der Kantone; d. den Selbstregulierungsorganisationen; e. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Art. 6 Bekanntgabe von Daten an Dritte Die Kontrollstelle kann Dritten auf Verlangen bekannt geben, ob ein Finanzinter- mediär über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügt oder ob er einer Selbst- regulierungsorganisation angeschlossen ist. Sie kann auch bekannt geben, welcher Selbstregulierungsorganisation er angeschlossen ist.

Art. 7 Voraussetzungen für die Bekanntgabe von Daten

1 Gesuche um Bekanntgabe von Daten sind schriftlich oder elektronisch einzurei-

chen. Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann das Gesuch mündlich gestellt werden.

2 Die Daten werden schriftlich oder elektronisch übermittelt; bei nachgewiesener

Dringlichkeit können sie auch mündlich übermittelt werden.

3 Die Empfängerinnen und Empfänger dürfen die Daten nur zu dem Zweck verwen-

den, für den sie ihnen bekannt gegeben werden.

Art. 8 Chiffrierung Werden Daten elektronisch übermittelt, so müssen sie vollständig chiffriert sein.

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Art. 9 Einschränkung der Bekanntgabe von Daten Die Kontrollstelle verweigert die Bekanntgabe von Daten, schränkt diese ein oder verbindet sie mit Auflagen, namentlich wenn: a. wesentliche öffentliche Interessen, überwiegende Interessen der Strafverfol- gung oder offensichtlich schutzwürdige Interessen der betroffenen Person es verlangen; b. gesetzliche Geheimhaltungspflichten oder besondere Datenschutzvorschrif- ten im Sinne des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 19922 es verlangen.

Art. 10 Veröffentlichung Die Kontrollstelle macht die Liste der anerkannten Selbstregulierungsorganisationen und der anerkannten Revisionsstellen öffentlich zugänglich.

3. Abschnitt:

Aufbewahrung, Entfernung, Löschung und Archivierung der Daten

Art. 11 Aufbewahrungsfristen 1 Daten über Finanzintermediäre, die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind, sowie über anerkannte Selbstregulierungsorganisation und Revisionsstellen werden wäh- rend zehn Jahren nach dem Ende der Bewilligung oder der Anerkennung aufbe- wahrt. 2 Daten aus Verwaltungsverfahren, die nicht durch Absatz 1 abgedeckt sind, werden während zehn Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt.

3 Daten über Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation ange-

schlossen sind, werden während zehn Jahren nach Beendigung der Zugehörigkeit zur Selbstregulierungsorganisation aufbewahrt.

4 Alle anderen Daten werden nach dem Zeitpunkt der Erfassung während zehn

Jahren aufbewahrt.

Art. 12 Entfernung und Löschen der Daten

1 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten aus der Datensammlung

entfernt oder gelöscht. 2 Sind Personendaten mehrfach erfasst, so werden sie gleichzeitig mit dem Datensatz entfernt oder gelöscht, dessen Aufbewahrungsfrist zuletzt abläuft.

3 Die Entfernung und Löschung von Daten erfolgt unter Vorbehalt der Ablieferung

an das Bundesarchiv nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 19983.

2 SR 235.1 3 SR 152.1

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4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 20. August 19984 über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei wird aufgehoben.

Art. 14 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.

1. Juli 2005 Für die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei Eidgenössische Finanzverwaltung Der Direktor: Peter Siegenthaler

4 AS 1998 2297, 2000 1227, 2001 2144

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

Anhang (Art. 1 Abs. 2)

Liste der von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei bearbeiteten Daten

I. Allgemein Alle Massnahmen- und Sanktionsverfahren, wie auch immer sie ausgehen, werden aufgeführt.

II. Finanzintermediäre, die direkt der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei unterstellt sind II.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien II.1.1 Allgemeine Angaben

1. Name (natürliche Personen)

2. Vorname (natürliche Personen)

3. Firma

4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

5. PLZ

6. Ort

7. Kanton

8. Land

9. Telefon

10. Telefax

11. E-Mail

12. Rechtsform

13. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit

14. Geburtsdatum (natürliche Personen)

15. Errichtungs- oder Gründungsdatum

16. Muttergesellschaft

17. Tochtergesellschaften

18. Filialen

19. Niederlassungen

20. Beteiligungen

21. Joint Ventures

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II.1.2 Verwaltungsratsmitglieder

22. Name

23. Vorname

24. Heimatort

25. Wohnort

26. Geburtsdatum

27. Qualifikationen

II.1.3 Geschäftsinhaber/in

28. Name

29. Vorname

30. Heimatort

31. Wohnort

32. Geburtsdatum

33. Qualifikationen

II.1.4 Direktionsmitglieder

34. Name

35. Vorname

36. Heimatort

37. Wohnort

38. Geburtsdatum

39. Qualifikationen

II.1.5 Revisionsstelle

40. Name und Adresse

II.1.6 Leiter/in der Geldwäschereifachstelle

41. Name

42. Vorname

43. Heimatort

44. Wohnort

45. Geburtsdatum

46. Berufliche Angaben

47. Qualifikationen

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

II.1.7 Leiter/in der internen Kontrollen

48. Name

49. Vorname

50. Heimatort

51. Wohnort

52. Geburtsdatum

53. Berufliche Angaben

54. Qualifikationen

II.1.8 Verschiedenes/Bemerkungen

55. Wirtschaftlich Berechtigte

56. Zeichnungsberechtigte Person

57. Datum des Bewilligungsgesuches

58. Kontrolle der Unterlagen der Finanzintermediäre

Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug schriftlicher Auszug aus einer durch die Handelsregisterbehörde geführten Datenbank oder aus vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnissen und Datenbanken Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) behördliche Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit Erläuterungen über die Geschäftstätigkeit Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Geschäftsbericht Organigramm Beteiligungs- oder Joint-Venture-Verträge interne Weisungen Bericht einer unabhängigen Revisionsgesellschaft oder einer Notarin oder eines Notars, die oder der bestätigt, dass der Finanzintermediär aufgrund seiner Organisation seine Sorgfaltspflichten wirklich einhalten kann Ausbildungsprogramm (Veranstaltungen zur Bekämpfung der Geld- wäscherei)

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Unterlagen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Direktion, zum Geschäftsinhaber oder zur Geschäftsinhaberin und zur Leiterin oder zum Leiter der Geldwäschereifachstelle und der internen Kontrollen (für jede Person) Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplo- men und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, vom Finanz- intermediär freiwillig gelieferte Unterlagen)

59. Datum der Erteilung oder der Verweigerung der Bewilligung

60. Bei Verweigerung: Gründe

61. Gebühren/Kosten

62. Verschiedenes (Bemerkungen der Kontrollstelle zum Bewilligungsverfah-

ren)

63. Mutationen innerhalb der interne Organisation

64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission

II.2 Revision vor Ort

65. Datum

66. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-

trollstelle

67. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse

68. Kontrollergebnis (Zusammenfassung)

69. Gebühren/Kosten

70. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls

geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle)

71. Anzahl geprüfte Kundendossiers

72. Dauer

II.3 Massnahmen und Sanktionen

73. Datum

74. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)

75. Ergebnisse (Massnahme/Sanktion/andere)

76. Gebühren/Kosten

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, Verfahren zur

Löschung im Handelsregister)

78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei

79. Strafanzeigen

III. Selbstregulierungsorganisationen (SRO) III.1 Angaben zur SRO III.1.1 Allgemeine Angaben

1. Name

2. Verbands- und Konzernzugehörigkeit

3. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

4. PLZ

5. Ort

6. Kanton

7. Telefon

8. Telefax

9. E-Mail

10. Rechtsform

11. Errichtungs- oder Gründungsdatum

12. Rechtspersönlichkeit ja nein

III.1.2 Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Leitungsgremiums

13. Name

14. Vorname

15. Heimatort

16. Wohnort

17. Geburtsdatum

18. Berufliche Angaben

19. Qualifikationen

III.1.3 Sekretariat

20. Name

21. Vorname

22. Heimatort

23. Wohnort

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

24. Geburtsdatum

25. Berufliche Angaben

III.1.4 Revisionsstelle

26. Name und Adresse

III.1.5 Zeichnungsberechtigte Personen

27. Name

28. Vorname

29. Heimatort

30. Wohnort

31. Geburtsdatum

III.1.6 Mitglieder der Geldwäschereifachstelle

32. Name

33. Vorname

34. Heimatort

35. Wohnort

36. Geburtsdatum

37. Berufliche Angaben

38. Qualifikationen

III.1.7 Ausbildungsverantwortliche/r

39. Name

40. Vorname

41. Heimatort

42. Wohnort

43. Geburtsdatum

44. Berufliche Angaben

45. Qualifikationen

III.1.8 Untersuchungsbeauftragte/r

46. Name

47. Vorname

48. Heimatort

49. Wohnort

50. Geburtsdatum

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51. Berufliche Angaben

52. Qualifikationen

III.1.9 Mitglieder des Schiedsgerichts

53. Name

54. Vorname

55. Heimatort

56. Wohnort

57. Geburtsdatum

58. Berufliche Angaben

59. Qualifikationen

III.1.10 Verschiedenes/Bemerkungen

60. Datum des Gesuchs um Anerkennung

61. Kontrolle der Unterlagen der Selbstregulierungsorganisation5:

Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Reglement oder gleichwertige Unterlagen Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Organigramm interne Weisungen und Pflichtenhefte Weisungen für die angeschlossenen Finanzintermediäre Ausbildungsprogramm Mitgliederliste pro Quartal (vgl. III) Unterlagen zu den Mitgliedern des Vorstandes, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats, den Mitgliedern des Schiedsgerichts, zu den Mitgliedern der Fachstelle «Geldwäscherei», zum oder zur Ausbildungsver- antwortlichen, zum oder zur Untersuchungsbeauftragten Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplo- men und Fähigkeitszeugnissen

5 Die Unterlagen der Selbstregulierungsorganisationen werden gescannt und anschliessend wieder zurückgesandt.

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persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt

62. Sanktionen und Massnahmen

63. Meldung der Nichtaufnahme, Ausschlüsse mit Begründungen

64. Datum der Erteilung/der Verweigerung der Anerkennung

65. Bei Verweigerung: Gründe

66. Gebühren

67. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission

III.2 Revision vor Ort

68. Datum

69. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-

trollstelle

70. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse

71. Kontrollergebnis (Zusammenfassung)

72. Gebühren/Auslagen

73. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls

geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle)

III.3 Massnahmen und Sanktionen

74. Datum

75. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)

76. Massnahme/Sanktion

77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem

Entzug der Annerkennung)

78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei

III.4 Jahresbericht

79. Datum

80. Verantwortlicher Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-

trollstelle

81. Analyse des Jahresberichts

82. Gebühren/Auslagen

83. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls

geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle)

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IV. Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind (aufgrund der Liste der Selbstregulierungs- organisationen nach Art. 26 GwG) IV.1 Juristische Personen oder Gesellschaften IV.1.1 Allgemeine Angaben

1. Firma

2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

3. PLZ

4. Ort

5. Kanton

6. Rechtsform

7. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit

8. Gründungsdatum

IV.1.2 Zeichnungsberechtigte Personen

9. Name

10. Vorname

11. Heimatort

12. Wohnort

13. Funktion (Verwaltungsratsmitglied, Direktionsmitglied usw.)

IV.2 Natürliche Personen

14. Name

15. Vorname

16. Adresse

17. PLZ

18. Ort

19. Kanton

20. Heimatort

21. Wohnort

22. Geburtsdatum

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V. Revisionsstellen, die von der Kontrollstelle anerkannt sind V.1 Angaben zu Revisionsgesellschaften

1. Firma

2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

3. PLZ

4. Ort

5. Kanton

6. Land

7. Telefon

8. Telefax

9. E-Mail

10. Rechtsform

11. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit

12. Geburtsdatum (natürliche Personen)

13. Errichtungs- oder Gründungsdatum

14. Kontaktperson

15. Revisionsmandat

16. Zweck

V.2 Angaben zu den Revisorinnen und Revisoren

17. Name

18. Vorname

19. Heimatort

20. Wohnort

21. Geburtsdatum

22. Qualifikationen

Unterlagen zu Revisionsgesellschaften Handelsregisterauszug Anmeldungsformular Nachweis Verbandsmitgliedschaft Kopie Berufshaftpflichtpolice Letzter Bericht der Revisionsstelle vor Akkreditierung Auszug aus dem Betreibungsregister

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Unterlagen zu den Revisorinnen und Revisoren Wohnsitzbestätigung Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplo- men und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt. Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, von der Revi- sionsstelle freiwillig gelieferte Unterlagen)

V.3 Massnahmen und Sanktionen

23. Datum

24. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)

25. Massnahme/Sanktion

26. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem

Entzug der Annerkennung)

27. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei

28. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission

VI. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungs- organisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen VI.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien VI.1.1 Allgemeine Angaben

1. Name (natürliche Personen)

2. Vorname (natürliche Personen)

3. Firma

4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

5. PLZ

6. Ort

7. Kanton

8. Land

9. Telefon

10. Telefax

11. E-Mail

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

12. Website

13. Rechtsform

14. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit

15. Geburtsdatum (natürliche Personen)

16. Errichtungs- oder Gründungsdatum

17. Muttergesellschaft

18. Tochtergesellschaften

19. Filialen

20. Niederlassungen

21. Beteiligungen

22. Joint Ventures

VI.1.2 Verwaltungsratsmitglieder/Gesellschafterinnen und Gesellschafter

23. Name

24. Vorname

25. Heimatort

26. Wohnort

27. Geburtsdatum

28. Qualifikationen

VI.1.3 Geschäftsinhaber/in

29. Name

30. Vorname

31. Heimatort

32. Wohnort

33. Geburtsdatum

34. Qualifikationen

VI.1.4 Direktionsmitglieder

35. Name

36. Vorname

37. Heimatort

38. Wohnort

39. Geburtsdatum

40. Qualifikationen

Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005

VI.1.5 Verschiedenes/Bemerkungen

41. Insbesondere wirtschaftlich Berechtigte

42. Zeichnungsberechtigte Personen

43. Datum der Verfahrenseröffnung/-einstellung

44. Hinweisquellen

45. Recherchenresultate

46. Mittels Auskunftsbegehren im Sinne von Art. 19 GwG erlangte Unterlagen

Tätigkeitsbeschrieb Personalbestand Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nur für ausländische Gesellschaften) Kopie der Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Werbeprospekte und Standardverträge Standard-Vollmachten Kopie der Jahresrechnung bzw. der Konzernrechnung der letzten bei- den Rechnungsjahre inklusive Revisionsberichte Zwischenabschlüsse des laufenden Rechnungsjahres Kopie eines aktuellen Kundendossiers in anonymisierter Form Sämtliche internen Vorschriften (mit Datum ihres Erlasses) sowie eine Beschreibung der Massnahmen, die zur Erfüllung der Pflichten gemäss GwG ergriffen werden Allfällige Beitrittsbestätigung einer SRO Kopie einer allfälligen Bewilligung durch eine spezialgesetzliche Auf- sichtsbehörde

VI.2 Revision vor Ort

47. Datum

48. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-

trollstelle

49. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse

50. Kontrollergebnis (Zusammenfassung)

51. Befragungsprotokolle

52. Anzahl geprüfte Kundendossiers

53. Kopien von Kundendossiers

54. Kopien von Buchhaltungsunterlagen

55. Kopien weiterer Geschäftsunterlagen

56. Dauer der Prüfung

57. Gebühren/Kosten

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VI.3 Massnahmen und Sanktionen

58. Datum

59. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)

60. Ergebnisse (Massnahmen/Sanktion/andere)

61. Gebühren/Kosten

62. Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei

63. Berichte von beauftragten Dritten (Liquidatoren, Revisoren usw.)

64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission

VI.4 Liquidatorinnen und Liquidatoren

65. Firma

66. Name (natürliche Person)

67. Vorname (natürliche Person)

68. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

69. PLZ

70. Ort

71. Kanton

72. Land

73. Telefon

74. Telefax

75. E-Mail

76. Rechtsform

77. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit

78. Geburtsdatum (natürliche Personen)

79. Errichtungs- oder Gründungsdatum

80. Angaben zu den Mandatsleiterinnen und Mandatsleitern

Name Vorname Heimatort Wohnort Geburtsdatum Qualifikationen

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VII. Anfragen von Dritten, Beziehungen mit Behörden und Internationale Beziehungen VII.1 Daten zu Dritten, die eine Anfrage machen VII.1.1 Juristische Personen oder Gesellschaften

1. Firma

2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

3. PLZ

4. Ort

5. Kanton

6. Land

7. Telefon

8. Telefax

9. E-Mail

10. Website

11. Rechtsform

12. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit

13. Muttergesellschaft

14. Tochtergesellschaften

15. Filialen

16. Niederlassungen

17. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen

VII.1.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in

18. Name

19. Vorname

20. Adresse

21. PLZ

22. Ort

23. Kanton

24. Land

25. Telefon

26. Telefax

27. E-Mail

28. Website

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29. Qualifikation

30. Aktivität

VII.2 Daten zu inländischen Behörden, Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen

31. Name

32. Adresse

33. PLZ

34. Ort

35. Kanton

36. Telefon

37. Telefax

38. E-Mail

39. Website

40. Aufgabenbereich

41. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen

VII.3 Daten zu ausländischen Behörden, internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen

42. Name

43. Adresse

44. PLZ

45. Ort

46. Kanton

47. Land

48. Telefon

49. Telefax

50. E-Mail

51. Website

52. Aufgabenbereich

53. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen

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VII.4 Daten über die Person, über die um Auskunft ersucht wird VII.4.1 Juristische Personen oder Gesellschaften

54. Firma

55. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz

56. Adresse

57. PLZ

58. Ort

59. Kanton

60. Land

61. Telefon

62. Telefax

63. E-Mail

64. Website

65. Rechtsform

66. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit

67. Muttergesellschaft

68. Tochtergesellschaften

69. Filialen

70. Niederlassungen

71. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Person

72. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeitern

VII.4.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in

73. Name

74. Vorname

75. Adresse

76. PLZ

77. Ort

78. Kanton

79. Land

80. Telefon

81. Telefax

82. E-Mail

83. Website

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84. Ausbildung, berufliche Qualifikation

85. Aktivität

VII.5 Behörden, internationale und zwischenstaatliche Organisationen oder wissenschaftliche Institute

86. Name

87. Adresse

88. PLZ

89. Ort

90. Kanton

91. Land

92. Telefon

93. Telefax

94. E-Mail

95. Website

96. Aufgabenbereich

97. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Personen

98. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

VII.6 Verfahrensakten

99. Verfahrensakten (Korrespondenz und Beilage)

100. Rechtsmittelverfahrensakten (Korrespondenz und Beilage)

101. Entscheid der Kontrollstelle

102. Rechtsmittelentscheid/Entscheid Dritte Behörden

103. Diverses (insbesondere: Stellungnahmen der Kontrollstelle und unaufgefor-

dert eingereichte Dokumente Dritter)

VII.7 Massnahmen

104. Datum

105. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)

106. Ergebnis (Massnahme/Sanktion/anderes)

107. Gebühren/Kosten

108. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle)

109. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei

110. Strafanzeigen

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